Präimplantationsdiagnostik: Bundestag stimmt mehrheitlich für begrenzte PID-Zulassung
594 Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben heute entschieden, die Präimplantationsdiagnostik (PID), bei der Eizellen außerhalb der Gebärmutter künstlich befruchtet und anschließend genetisch untersucht werden können, in engen Grenzen zuzulassen. Bereits im ersten namentlichen Abstimmungsdurchgang wurde die Entscheidung pro PID mehrheitlich über Fraktionsgrenzen hinweg getroffen.
Mit 326 zu 260 Stimmen bei 8 Enthaltungen sprach sich eine klare Mehrheit der Bundestagsabgeordneten für die begrenzte Freigabe der Präimplantationsdiagnostik aus, wie es der von den Parlamentariern Ulrike Flach, Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Petra Sitte und Jerzy Montag vorgelegte Gesetzentwurf (DS 17/5451) vorsieht. Der Entwurf hatte bereits vor der Abstimmung die meisten Unterstützer und setzte sich gegen den Verbotsantrag der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Volker Kauder, Pascal Kober, Johannes Singhammer und Dr. Wolfgang Thierse (DS 17/5450) sowie den sog. Vermittlungsantrag der Gruppe um René Röspel, Priska Hinz, Patrick Meinhardt und Dr. Norbert Lammert (DS 17/5452) durch.
Vorentscheidung bereits bei erster Abstimmung
Bereits nach der zweiten Lesung und Debatte aller drei Vorschläge fand sich eine ausreichende Mehrheit unter den 596 anwesenden Parlamentariern für den sog. Öffnungsantrag. Insgesamt 306 Abgeordnete stimmten für die begrenzte Zulassung der PID. Für ein PID-Verbot stimmten 228 Parlamentarier, der Vermittlungsantrag fand 58 Befürworter. Ein Abgeordneter stimmte gegen alle drei Anträge, 3 Mitglieder des Bundestages enthielten sich ihrer Stimme. Damit war bereits im ersten Wahlgang nach der knapp vierstündigen, emotional geführten Debatte eine Vorentscheidung gefallen. Denn ein Gesetzentwurf wird angenommen, wenn er die notwendige Mehrheit aller abgegeben Ja-/Nein-Stimmen erhält, wenn er als Einzelantrag zur Abstimmung steht.
Bei der anschließenden Einzelabstimmung über den Öffnungsantrag hätten die 306 Stimmen gereicht, um den Gesetzentwurf anzunehmen. Dies schienen auch die anwesenden Bundestagsabgeordneten zu spüren. Zwei Parlamentarier nahmen an der anschließenden dritten Lesung, bei der nur über den Öffnungsentwurf abgestimmt wurde, schon gar nicht mehr teil. Von den anwesenden 594 Abgeordneten stimmten 326 Parlamentarier (55 %) für die Annahme des Öffnungsantrags. 260 Mitglieder des Bundestages votierten dagegen und acht enthielten sich ihrer Stimme. Für die Abstimmung war der Fraktionszwang aufgehoben, die Parlamentarier konnten nach ihrem Gewissen entscheiden.
Damit können künftig Paare, die eine Veranlagung für eine schwere Erbkrankheit haben, Gentests an künstlich erzeugten Embryonen vornehmen lassen und bekommen so zumindest die Chance auf ein gesundes Kind. PID bleibt zwar im Grundsatz verboten, ist aber in Ausnahmefällen zulässig. Grundvoraussetzung ist eine verpflichtende vorherige Beratung und die Zustimmung einer Ethikkommission. Darüber hinaus darf eine PID nur an lizensierten Zentren vorgenommen werden.
Die Nationale Akademie der Wissenschaften und die Bundesärztekammer hatten sich in den vergangenen Monaten für eine begrenzte Zulassung der PID ausgesprochen. Der Deutsche Ethikrat, um eine Stellungnahme gebeten, gab keine einheitliche Empfehlung ab, da sich das Gremium nicht auf eine Position einigen konnte. Stattdessen empfahl eine Gruppe die begrenzte Zulassung, eine zweite Gruppe sprach sich für ein Verbot aus. Kein einziger Kirchenvertreter im Deutschen Ethikrat sprach sich für die partielle Öffnung der PID aus. Die Kirchen forderten in den vergangenen Wochen ausnahmslos ein absolutes Verbot der Präimplantationsdiagnostik. Die Humanistische Union, der Humanistische Verband Deutschlands e.V. (HVD) und die Giordano Bruno Stiftung (GBS) forderten durchweg die Zulassung der PID, wobei die GBS als einzige Organisation die unbeschränkte Zulassung forderte.
Moralisieren um jeden Preis: Dammbruch, Qualitätskontrollen, Selektion
Die Debatte im Bundestag zog sich über fast fünf Stunden. Nahezu alle Abgeordneten betonten die sachliche und ernsthafte Debatte, die in den letzten Monaten geführt worden sei. Exemplarisch sagte die erste Rednerin des Tages, PID-Befürworterin Ulrike Flach, dass es sich niemand leicht gemacht habe. Dem kann man zustimmen, muss man aber nicht. Es gab durchaus Situationen, in denen es sich insbesondere die PID-Gegner recht einfach gemacht haben, etwa wenn sie immer wieder das Argument des Dammbruchs - einmal für Ausnahmen geöffnet, gebe es kein Halten mehr und der Weg zum „Designerkind" sei bereitet - anführten, obwohl es dafür keine Anhaltspunkte gibt. Auch auf die emotional aufgeladenen Kampfbegriffe wie „genetische Qualitätskontrollen", „lebensunwertes Leben", „Selektion" und „Diskriminierung von Behinderten" griffen die PID-Gegner zurück.
Den Dammbruch führte auch EKD-Ratsmitglied Katrin Göring-Eckardt an, die für ein absolutes PID-Verbot eintrat. Sie sagte im Rahmen der Debatte, dass im Öffnungsentwurf „ein Dammbruch angelegt" ist. Das gleiche Argument warf auch noch einmal der Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Rudolf Henke, ein, der betonte, dass er keine PID für jedes Paar wolle. „Wir sind nicht Herren über Leben oder Tod!"
Auch die Kirchen hatten den Dammbruch in den vergangenen Wochen wie ein Mantra ständig wiederholt. Es war daher auch nicht verwunderlich, dass zahlreiche PID-Gegner ihr christliches Menschenbild und Gewissen ins Felde führten, um, wie bspw. die katholische Generalsekretärin der SPD Andrea Nahles, „den Respekt für das Leben von Anfang an" einzufordern. Ihr Parteikollege Wolfgang Thierse, seines Zeichen Mitglied im Zentralkomitee der Katholiken, sah das ähnlich. Die Menschenwürde gelte von Anfang an. „Würden wir die PID zulassen, nähmen wir einen fundamentalen Paradigmenwechsel vor."
PID - Ein Instrument zur Humanisierung der Gesellschaft
Den PID-Befürwortern ging diese moralisierende Debatte mit religiösen Untertönen deutlich gegen den Strich. Der Sozialdemokrat Dr. Karl Lauterbach, der als Mediziner über einige gesundheitspolitische Expertise verfügt, sagte, dass die PID Leid mindere und daher „ein Instrument zur Humanisierung der Gesellschaft" darstelle. Die Ansicht, die die PID-Gegner immer wieder vorbrachten, ein Embryo allein sei bereits ein Mensch, halte er für religiös motiviert und könne daher „nicht Grundlage für die Gesetzgebung sein".
Ähnlich argumentierte auch die FDP-Abgeordnete Dr. Christel Happach-Kasan, die sagte, dass die Schwierigkeit einer Eingrenzung kein Grund sein könne, ein gesetzliches Verbot auszusprechen. Die grüne Bundestagsabgeordnete Kerstin Müller sagte, sie habe den Eindruck, „bei manchen in der Debatte geht es um ein Nachhutgefecht der Debatte um den Schwangerschaftsabbruch" und man könne den Eindruck bekommen, einige würden betroffenen Paaren das Leben möglichst schwer machen wollen. Paternalistisch nannte sie die Forderung eines PID-Verbots und forderte ein Vertrauensvorschuss für die Betroffenen ein: „Trauen sie den Paaren eine verantwortliche Entscheidung zu!" Dem stimmte Ursula von der Leyen zu, die als letzte Rednerin für die begrenzte Zulassung der PID sprach und forderte, dem Gewissen der Betroffenen eine Chance zu geben: „Ein Totalverbot geht vom bevormundeten Menschen aus, die Zulassung vom mündigen Menschen."
Von Vertrauen und Misstrauen oder: Wie mündig ist der Bürger?
Die Entscheidung des Bundestags fiel nun zumindest tendenziell im Sinne des mündigen Bürgers aus. Eine grundsätzliche Freigabe, wie sie etwa die Ethikkommission der GBS gefordert hatte, stand nicht zur Wahl. Für eine solche sprach sich im Rahmen einer nicht-repräsentativen ARD-Umfrage fast jeder dritte Befragte aus. Eine Onlinebefragung von Sozialwissenschaftlern der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität ergab sogar, dass 54 % der Befragten für eine generelle Zulassung votieren würden, wenn sie könnten. Für eine generelle Freigabe wäre auch der Abgeordnete der Linkspartei Steffen Bockhahn gewesen, der den emotionalsten Auftritt unter der Kuppel des Reichstages hatte. Mit gebrochener Stimme und den Tränen nahe sagte er, dass auch andere Paare das Glück teilen können sollen, welches er mit seiner Partnerin habe. Bockhahn ist Vater eines zweijährigen Kindes.
Der Vorsitzende des HVD, Prof. Frieder Otto Wolf begrüßte das mehrheitliche Votum der Parlamentarier für den Öffnungsantrag, für den sich der Verband im Januar ausgesprochen hatte. „Die begrenzte Zulassung der PID ist eine Niederlage für den reaktionären Versuch, die Selbstbestimmung der Menschen hierzulande einzuschränken." Zugleich sei es ein positives Signal, ergänzte HVD-Präsident Wolf, dass der Bundestag bei solch wichtigen ethischen Fragen eine offene Debatte führt, statt theologischen Vorgaben zu folgen. Dies sei nicht immer so gewesen.
Die Debatte war in Gang gekommen, nachdem sich ein Arzt selbst angezeigt hatte, weil er die PID bei drei Paaren angewandt hatte. Das Verfahren galt als verboten, war aber nicht geregelt. Der Bundesgerichtshof sprach den Arzt vor einem Jahr mit der Begründung frei, dass das Diagnoseverfahren nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstoße. Nach dem Urteil forderten zahlreiche Politiker eine gesetzliche Lösung, die nun erzielt wurde.










