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Petition für Entschädigung verurteilter Homosexueller

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Das Rosa Archiv in Leipzig will beim Bundestag eine Onlinepetition einreichen, die die Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland verurteilten Homosexuellen fordert. Auf der Plattform openPetition sammelt die Organisation derzeit Unterstützer.
Donnerstag, 16. August 2012
Pace

Das Rosa Archiv Leipzig schätzt die Zahl der so genannten 175er – benannt nach dem Paragrafen 175 im Strafgesetzbuch(StGB), der die Bestrafung sexueller Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte und 1994 abgeschafft wurde – auf insgesamt 200.000 Personen. Etwa 72.000 Homosexuelle wurden nach Angaben des Archivs nach 1945 aufgrund ihres Schwulseins verurteilt.

Bis heute wurden die Urteile weder aufgehoben noch den Opfern eine gesellschaftliche oder pekuniäre Entschädigung zuteil. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Bestrafung einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen sowie die Festlegung unterschiedlicher strafrechtlicher Schutzaltersgrenzen schon in den 1080er Jahren als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) eingestuft. Seither gab es verschiedene Anläufe, die Frage der Rehabilitierung der 175er politisch zu lösen, von denen aber keiner zu einer politischen Lösung geführt hat (eine Übersicht findet man hier). Zuletzt hatte die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 2011 einen Antrag zur Rehabilitierung und Entschädigung der 175er eingereicht. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland fordert seit Jahren die Rehabilitierung der nach § 175 StGB Verurteilten.

Mit der noch beim Bundestag einzureichenden Petition will das Archiv erreichen, dass der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beschließen möge, das die Urteile seit 1945 aufhebt und den noch lebenden Opfern des Strafrechtsparagrafen 175 eine Entschädigung zubilligt. Dies würde „das unermessliche Leid, das deutsche Gerichte deutschen Männern, die Männer liebten, angetan haben zwar nicht mindern, aber die deutsche Regierung, die heute Schwule und Lesben bis hoch in den Ministerreihen nachweisen kann, würde damit zeigen, dass sie wahre moralische Größe und ehrliches Mitgefühl besitzt". Da die zwischen 1871 und 1994 gefällten Urteile noch rechtskräftig sind, sei eine Amnestie „aus humanitärer und freiheitlich demokratischer Sicht" anzustreben.

Die bei openPetition eingereichte Petition ist keine offizielle Online-Petition beim Deutschen Bundestag. Vielmehr dient die Petition hier dem Sammeln von Unterstützern für eine noch beim Bundestag einzureichende Sammelpetition. Nach einer Entscheidung der Abgeordneten des Bundestags-Petitionsausschusses von 2011 werden auf openPetition gesammelte Online-Unterschriften nicht für die Berechnung des Anhörungs-Quorums anerkannt. Das heißt, wer auf openPetition mehr als 50.000 Unterschriften sammelt, bekommt nicht automatisch eine öffentliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss.