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Vorwurf: Behördliche Sonderbehandlung bei Papstkreuz-Sanierung

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Die „Initiative Religion ist Privatsache“ will vom Wiener Rechnungshof wissen, wie hoch die Kosten der Papstkreuz-Sanierung für den Steuerzahler ausfallen. Die Wiener Landesregierung hatte überraschend die Sanierung des 56 Tonnen schweren, stark baufälligen Stahlkreuzes übernommen. Zunächst waren die Renovierungsarbeiten als zu teuer und „wegen der Unvertretbarkeit einer Komplettsanierung gegenüber dem Steuerzahler“ verworfen worden.
Donnerstag, 14. Juni 2012
Papstkreuz Wien

Donaupark, Vienna; Papstwiese 2007 | Foto: BambooBeast via Wikimedia Commons

Fleißig gewerkelt wurde im vergangenen Jahr auf der Wiener „Papstwiese", wo 1983 von der Erzdiözese Wien ein gigantisches Stahlkreuz anlässlich des Papstbesuches errichtet wurde. Dieses Kreuz, ursprünglich als „temporärer Bau" bewilligt, wurde nach dem Papstbesuch einfach stehengelassen. Die Wiener Baupolizei blickt nach Auskunft der österreichischen Initiative Religion ist Privatsache (RiP) seither großzügig darüber hinweg. Eine respektable Leistung, denn das Kreuz misst immerhin 40 Meter Höhe. Im Sommer 2010 stellten Experten allerdings fest, dass das Kreuz aufgrund schwerer bautechnischer Schäden abgetragen werden müsse. Eine Sanierung wurde verworfen, da man die 400.000 Euro, die für eine solche Instandsetzung mindestens veranschlagt wurden, als zu teuer und dem allgemeinen Steuerzahler nicht vermittelbar schien. Da hatten die Experten allerdings die Rechnung ohne Österreichs Boulevardblatt Nummer Eins, die Kronenzeitung, gemacht. Diese appellierte kurz vor den Gemeinderatswahlen für einen Erhalt des Kreuzes und äußerte sich zugleich verwundert über das Schweigen von FPÖ und ÖVP zur Sache. Just sprangen die auf den Zug des Boulevardblatts auf und forderten die Sanierung des Kreuzes.

Diese ist im Laufe des letzten Jahres durchgeführt worden, wozu das Stahlkreuz bis auf das Fundament abgetragen und neu errichtet worden ist. Nun steht am Samstag die feierliche Weihe mit Polit- und Kirchenprominenz an. Kurz vor dem Festakt erhebt die RiP-Initiative schwere Vorwürfe gegenüber den für Bau und Sanierung zuständigen Behörden. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien heißt es:

In Zusammenhang mit der Instandsetzung des Papst-Kreuzes liegt ohnehin der Verdacht nahe, dass, möglicherweise aufgrund der Prominenz des Bauherrn bzw. des medialen Druckes gegen eine ersatzlose Abtragung des Papst-Kreuzes, gleich mehrere Bestimmungen der Bauordnung für Wien wissentlich außer Acht gelassen wurden.

Fraglich sei etwa die Untätigkeit der Behörde ob des „Stehenlassens" des Papst-Kreuzes, das nach Auskunft der Initiative nur als „temporäre Kulisse für eine katholische Feldmesse" errichtet worden sein soll. Ebenfalls sei nicht nachvollziehbar, warum die Behörde im gesamten Instandsetzungsprozess nicht aktiv wurde, sondern sich damit begnügte, dass für das Papstkreuz eine „aufrechte Baubewilligung aus dem Jahre 1983" vorliege. Dass diese für ein vorübergehendes Stahlkonstrukt, jedoch nicht für ein dauerhaftes „Denkmal" vergeben wurde, scheint keine Rolle zu spielen. Diese und andere Fakten würden „auf eine strukturelle Sonderbehandlung der Erzdiözese Wien seitens der Behörde schließen" lassen, heißt es in einer Erklärung der Initiative.

Initiative Religion ist Privatsache

Die "Initiative Religion ist Privatsache" versteht sich weder atheistisch, noch antireligiös, sondern will lediglich Staat und Religion entflechten

Bemerkenswerter als diese baurechtlichen Fragen sei aber der Prozess, der zur erheblichen finanziellen Beteiligung der öffentlichen Hand an dem Prestigeprojekt der katholischen Kirche geführt habe, obwohl in Wien weit weniger als die Hälfte der Bevölkerung katholisch ist, erklärte am Dienstag RiP. Denn die Wiener Landesregierung hatte sich im Sommer 2010 kurzerhand entschlossen, die Eigentumsrechte des Papst-Kreuzes und damit auch die künftigen Erhaltungskosten zu übernehmen. Die RiP'ler forderten den Präsidenten des Rechnungshofes, Dr. Josef Moser, in einem separaten Schreiben auf, ihnen die Kriterien zu nennen, die dieser Entscheidung zu Ungunsten des Wiener Steuerzahlers zugrunde liegen. Objektiv nachvollziehbare, wie etwa eine touristische, kunsthistorische oder wirtschaftliche Bedeutung, seien nicht zu erkennen:

Das Wiener Papst-Kreuz sei nämlich aus der kunsthistorischen, geschichtlichen sowie wirtschaftlichen Perspektive wertlos.

Der Eindruck einer „Sonderbehandlung" der Erzdiözese durch die Behörden drängt sich auch hier auf, denn nach Recherchen der Initiative RiP hat das Land Wien zwar Eigentumsrechte und Kosten übernommen, als Bauherr agierte während der Sanierung jedoch die Wiener Erzdiözese. Es sei anzuzweifeln, dass dies die beste Vorgehensweise gewesen sei, die Sanierungskosten zu minimieren und die vergaberechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Nicht zuletzt will RiP von Rechnungshofpräsident Moser wissen, auf welche Höhe sich die tatsächlichen Kosten belaufen, die von der Gemeinde Wien übernommenen – und bisher unter Verschluss gehalten – wurden.

RiP-Vorstand Heinz Oberhummer sagte dazu:

Jeder, der das Gesamtbild betrachtet, kann nur zu einem Schluss kommen: wenn es um die Interessen der Kirche geht, werden Gesetze ignoriert und keine Kosten gescheut.