Keinerlei Platz für Polemik
Dass das Bundesjustizministerium die im Juli durch eine Mehrheit von Abgeordneten des Bundestages verabschiedete Resolution zur zügigen gesetzlichen Straffreistellung der Beschneidung von einwilligungsunfähigen Jungen ernst nimmt, ist am vergangenen Dienstag noch einmal deutlich geworden.
Mit der Vorlage der Entwürfe von Eckpunkten und Regelungstexten wurde die Anmeldefrist zu einer für den kommenden Freitag anberaumten Anhörung auf den Folgetag gesetzt. Für Stellungnahmen zum skizzierten Regelungskonzept wurde Zeit bis zum 1. Oktober 2012 eingeräumt.
Der Entwurf plant, im Abschnitt des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die elterliche Sorge klarzustellen, „dass die Personensorge unter bestimmten Voraussetzungen auch das Recht der Eltern umfasst, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll.“
Zusätzlich sollen auch in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehene und zur Durchführung einer Beschneidung einem Arzt vergleichbar befähigten Person erlaubt werden. Dieser Abschnitt könnte wohl, wenn er in das deutsche BGB tatsächlich so Eingang finden sollte, als „Mohel-Klausel“ bekannt werden.
Als Voraussetzung für die Einwilligung von Eltern wird neben der Durchführung nach den Regeln der ärztlichen Kunst eine Pflicht zur umfassenden Aufklärung der Eltern durch den Beschneider verlangt.
Das Eckpunktepapier wirbt für den vorgeschlagenen Regelungstext, weil darin nicht ausdrücklich auf religiös motivierte Beschneidungen abgestellt wird. Denkbar wäre daher, dass künftig auch Eltern ohne einen jüdischen oder muslimischen Glauben ihre Jungen zur Teilnahme an einer Beschneidung verpflichten dürfen. Mit dem neuen Gesetz soll die nach dem Bekanntwerden des Kölner Landgerichtsurteils im Juni entstandene Kontroverse entschärfen werden, hieß es.
Vom Zentralrat der Juden in Deutschland ist das Eckpunktepapier begrüßt worden. „Aus unserer Sicht ist das ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats am Donnerstag in einer Mitteilung. In seinen Augen handele es sich „zwar bisher nur um ein gutes Diskussionspapier, das in Einzelfragen noch des Feinschliffs bedarf. Aber der Entwurf geht auf viele Wünsche der Juden in Deutschland ein. Besonders ist zu begrüßen, dass die Beschneidung nicht im Strafrecht, sondern im Familienrecht geregelt werden soll.“
Kritischer äußerte sich Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, in einer Stellungnahme und bezweifelte, dass die Kontroverse auf dem geplanten Weg entschärft werden könnte. Die Ablehnung des Verbandes gegenüber einem übereilten Gesetzeserlass bekräftigte er dabei.
Wolf: „Die vom Bundesjustizministerium am Dienstag vorgelegten Eckpunkte und Regelungstexte entsprechen nicht der Forderung nach dem sorgfältigen und ergebnisoffenen Diskursprozess, der für diese Kontroverse und die Grundsatzfragen über die Rechte von Kindern angemessen wäre.“ Die vorschnelle Regelung sei weder dafür geeignet, die gesellschaftliche Debatte um die Jungenbeschneidung zu entschärfen noch dafür, die Rechte von Kindern und Eltern grundsätzlich in einen adäquaten Ausgleich zu bringen, so Wolf weiter.
Auch Helmut Fink, Vizepräsident des Verbandes, äußerte sich zum Eckpunktepapier: „Die Religionsausübung unterliegt dem für alle Bürger geltenden säkularen Recht. Sonderrechte für nicht mit den Werten des Grundgesetzes vereinbare Praktiken aus religiösen Gründen oder gar Sonderrechte für einzelne Religionsgemeinschaften wären daher aus humanistischer Sicht ein Irrweg.“ Fink kritisierte ferner die „sehr weitreichende und fast schon undifferenzierte Öffnung des straffreien Handlungsspielraums im Rahmen des elterlichen Erziehungsrechts“.
Auf Kritik stieß der vorgelegte Entwurf des Bundesjustizministeriums darüber hinaus nicht nur in familien- und kinderpolitischen Fachkreisen aus den Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag, deutliche Ablehnung äußerte ebenfalls die Deutsche Kinderhilfe.
Gegenüber dem Humanistischen Pressedienst beurteilte der Vorstandssprecher der Kinderhilfe und frühere SPD-Bundestagsabgeordnete, Rolf Stöckel, das Eckpunktepapier „als nicht hinnehmbar“ sowie als einen „Rückschritt und Widerspruch, der uns in den Bemühungen um ein zeitgemäßes Kindschaftsrecht und eine kinderfreundlichere Gesellschaft um Jahrzehnte zurückwirft.“ Stöckel kündigte zudem an, dass man zur Verhinderung des geplanten Gesetzes auch den Weg zum Bundesverfassungsgericht suchen würde.
Die Ablehnung des Eckpunktepapiers wurde auch von den Laizistinnen und Laizisten in der SPD deutlich gemacht. Der Jurist und Laizisten-Sprecher Horst Isola sagte in einer Pressemitteilung, die vorgeschlagenen Formulierungen zielten auf eine nach dem Grundgesetz unzulässige Antastung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit. „Der Wille des Kindes findet weiterhin keine Berücksichtigung, obwohl die Beschneidung ein irreversibler Eingriff ist, der nicht wieder rückgängig gemacht werden kann“, stellte Isola zum Entwurf fest.
Ganz anders wird das teilweise in den Medien gesehen. So etwa bei der Berliner Zeitung, die noch am Dienstag einen entsprechenden Leitartikel veröffentlichte. Autor Christian Bommarius meinte dort: „An diesem Entwurf ist alles richtig“. Er verwies auf die in Internetforen immer wieder vorzufindenden antisemitischen Äußerungen, welche die „Debatte unverhohlen bestimmen“ würden. Das Fazit des Leitartikels mit Verweis auf die Nazi-Zeit: „Nie wieder sollen Juden vor Deutschen die Hosen runterlassen müssen. Selbst dann nicht, wenn die Deutschen mit dem Grundgesetz unter dem Arm beteuern, Juden vor Juden schützen zu müssen.“
Gegen solch einen Einfluss von antisemitischen und rassistischen Haltungen, auf die sich der Leitartikel bezog, wandte sich auch Frieder Otto Wolf gestern erneut und erinnerte, dass die Kontroverse zu keinem Sprungbrett für einen neuen Antisemitismus oder Rassismus in Deutschland werden dürfe. Wolf: „Wir müssen weiterhin entsprechende Sorgen in den jüdischen und muslimischen Gemeinden ernst nehmen. Wir müssen uns für eine sachliche und redliche Diskussion einsetzen.“
Zugleich verwehrte er sich gegen eine pauschale Unterstellung antisemitischer und rassistischer Haltungen bei den Kritikern der Jungenbeschneidung und der gesetzlichen Straffreistellung.
Deutlich wird schließlich, dass mit dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Eckpunktepapier bisher nichts gewonnen wurde. Die Fronten zwischen den Verteidigern der bis vor kurzem quasi unumstrittenen Tradition könnten mit den derzeitigen Klärungsversuchen der Regierung nicht aufgeweicht werden – sicherlich nicht zuletzt deshalb, weil im vorliegenden Eckpunktepapier kaum irgendwelche Zugeständnisse gegenüber den Stimmen zu finden sind, die sich gegen die unveränderte Fortführung der früheren Beschneidungspraxis oder auch nur deren explizite Straffreistellung durch die staatlichen Gesetze gewandt haben.
Dass eine ausdrückliche Straffreistellung tatsächlich kommt und sich im Ergebnis nichts ändert, liegt weiterhin durchaus im Bereich des Wahrscheinlichen. Es könnte schlicht eine Frage der Zeit sein, bis die Teilnehmer mit säkularen und humanistischen Standpunkten ihre Ressourcen für die Kontroverse aufgebraucht haben. Vielleicht muss man sich also dann daran gewöhnen, dass der deutsche Staat doch nicht so säkular ist wie gehofft oder gewollt.
Schon an der Unterstützung einer Petition an den Deutschen Bundestag, die sich für ein zweijähriges Moratorium der gesetzlichen Regelung der Beschneidung einsetzen will, mangelte es zwar zu Beginn nicht an namhaften Unterstützerverbänden. Doch vom gesetzlich erforderlichen Quorum von 50.000 Mitzeichnungen ist die Petition bis heute weit entfernt.
Bald wird sich also zeigen, wie im Deutschland des 21. Jahrhunderts der christlichen Zeitrechnung Grundsatzkonflikte zwischen den universellen Kinderrechten und religiösen Traditionen enden. Spätestens dann wird auch klar, wer zu den wirklichen Verfechtern der Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention und einer Reform der religiösen Praxis gehört. Wer dem Glauben an staatliche Ge- und Verbote anhängt oder dem an die Wirkung von Aufklärung und dem Vorleben einer überzeugenden Praxis.
Denn statt auf die Drohung durch die Sanktion ließe sich auch nach dem Erlass eines Gesetzes auf die Einsicht von Eltern hoffen, einen mit Empathie geführten Dialog vorausgesetzt. Und was dafür die unverzichtbare Voraussetzung wäre, stellte Frieder Otto Wolf gestern noch einmal klar. Denn auch solch ein überzeugender Dialog böte ganz gewiss „keinerlei Platz für die Formen von Polemik, wie sie in der vergangenen Monaten wahrzunehmen gewesen waren.“







