Spanische Kirche will Abtreibungsrecht in Praxis kippen
Im konkreten Fall möchte man - entgegen spanischer Gesetze - Abtreibungen in einem Krankenhaus in Barcelona verhindern. Dabei befinden sich die Kirchenvertreter im Management des betreffenden St. Paul's Hospitals nicht in der Mehrheit. Dennoch hatte die Leitung des St. Paul's Krankenhauses in Barcelona auf Druck der Kirche angeordnet, dass Abtreibungen nicht mehr durchgeführt werden dürfen.
In einem anderen Fall verurteilte die Diözese von Terrassa öffentlich bereits durchgeführte Abtreibungen und verlangte von der Leitung eines Krankenhauses im Stadtteil Granollers, die spanischen Regelungen nicht zu berücksichtigen. Bisher offenbar vergeblich, zumindest habe man bei einer Hospitation nicht festgestellt, dass das Krankenhauspersonal sein Verhalten geändert habe, empörte sich Berichten des katholischen Nachrichtenportals Zenit zufolge der Generalsekretär der der Diözese Fidel Catalan.

Die spanische Lebensschutzbewegung und die katholische Kirche in Spanien riefen gemeinsam zu riesigen „Pro Life“-Demonstrationen auf, um das liberale Abtreibungsgesetz zu verhindern. Erfolglos geblieben versucht die Kirche nun, das Recht in kirchennahen Einrichtungen auszuhebeln. | © GuidoB via WikiCommons
Der Päpstliche Rat für die Pastoral im Krankendienst, welcher 1985 durch Johannes Paul II. eingerichtet wurde, hatte sich zuvor über die Durchführung von Abtreibungen in diesen Kliniken in Barcelona negativ geäußert und der Erzdiözese schwere Vorwürfe gemacht.
Hintergrund sind die jüngsten Veränderungen im spanischen Abtreibungsrecht. Das spanische Oberhaus hatte im Februar 2010 ein neues Gesetz beschlossen, demnach Abtreibung bis zur 14. Woche und bei medizinischen Gründen bis zur 22. Woche straffrei sind. Das Gesetz gilt als eines der liberalsten der Welt.
Das Gesetz sieht vor, dass alle Frauen die gleiche Möglichkeit besitzen, eine Abtreibung vorzunehmen. Auch minderjährige Mädchen können selbst über eine Abtreibung entscheiden, müssen aber vorher einen Erziehungsberechtigten informieren. Nur in Ausnahmefällen, und wenn sie glaubhaft versichern können, dass dadurch ein schwerer familiärer Konflikt verhindert werden kann, wird von der Informationspflicht abgesehen.
Die katholische Kirche, die in Spanien traditionell einen großen Einfluss hat, hatte mit allen Mitteln versucht, das neue Abtreibungsgesetz zu verhindern, da sie die Werte der Familie bedroht sahen, und unterstützte die spanische Lebensschutzbewegung bei den massiven Demonstrationen gegen das Gesetz. Da es aber selbst mit gemeinsamen Mitteln nicht gelang, das Gesetz zu verhindern, möchte die katholische Kirche es nun auf Umwegen aushebeln, indem sie in den Krankenhäusern, in denen sie in das Management eingebunden ist, massiv interveniert.
Dieses Verhalten widerspricht jedoch nicht nur dem geltenden spanischen Recht, demnach Abtreibungen in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen erlaubt sind, sondern setzt auch demokratische Regeln außer Kraft, da in der Verwaltungen der Krankenhäuser die Kirchenvertreter keine Mehrheit darstellen. Ein rigoroses Abtreibungsverbot, wie es die katholische Kirche immer wieder fordert, verletzt grundlegende Menschenrechte.
Auch in Deutschland geht das Engagement von Lebensschützern und Kirchen Hand in Hand, wie diesseits in seiner aktuellen Ausgabe (Bestellung hier) berichtete.







