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Neues Opfer der Blasphemiegesetze in Griechenland

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Am 24. September wurde erneut ein Grieche wegen Gotteslästerung inhaftiert. Die European Humanist Federation (EHF) und der Greek Helsinki Monitor (GHM) starten eine Petition zur sofortigen Freilassung des Inhaftierten und zur Aufhebung der Blasphemie-Paragraphen in Griechenland.
Freitag, 28. September 2012
Blasphemie auf Facebook

Screenshot der mittlerweile gelöschten Facebook-Seite.

Nachdem im Juni 2012 bereits drei Schauspieler, die an der Aufführung des Theaterstückes Corpus Christi in Athen beteiligt waren, verhaftet wurden, trifft es diesmal einen Internet-Nutzer. Sein Verbrechen besteht darin, auf einer Facebook-Seite einen namenhaften Mönch der griechisch-orthodoxen Kirche veralbert zu haben. Nach den im Internet vorliegenden Dokumenten wird ihm vorgeworfen, den „heiligen“ Namen des Geistlichen Elder Paisios zu satirischen, „schikanierenden“ und „demütigenden“ Zwecken verunglimpft zu haben. Der 27-jährige Inhaftierte benutzte zur Anmeldung der Facebook-Seite den ähnlich klingenden Namen Geron Pastitios. Der Nachname zitiert ein griechisches Teiggericht. Auch zeigt ein Bild in seinem Facebook-Profil den Geistlichen mit einem reinmontierten Pastagericht.

Anscheinend reicht das in Griechenland aus, um einen Haftbefehl zu erlassen. Nach griechischen Gesetzen kann jeder, der sich, wie es dort heißt, in bösartiger Absicht öffentlich der Gotteslästerung schuldig mache, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Allein schon wer sich öffentlich respektlos gegenüber der Gottheit  äußert, kann bis zu sechs Monate inhaftiert werden. Ebenso steht die Verunglimpfung der griechisch-orthodoxen Kirche und anderer religiöser Gemeinschaften unter Strafe.

Wenn Griechenland ein Teil der globalisierten und modernen Welt sein möchte, muss es die Standards und Grundlagen einer freien Nation einhalten, in der die Menschen das Recht auf einen freien und offenen Austausch über alle und alles haben. Diskussion, Debatte und Aktionen sind die Fundamente einer freien Gesellschaft,

heißt es in der Petition. Bereits über 9.200 Unterzeichner unterstützen sie.

Wie diesseits.de berichtete, berufen sich der EHF und der Greek Helsinki Monitor auf verschiedene Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Laut EHF habe dieser festgestellt, dass die Meinungs- und Redefreiheit „eine der unentbehrlichen Grundlagen einer (demokratischen) Gesellschaft“ ist. Dabei erstrecke sich dieses Grundrecht nicht nur auf Ideen und Äußerungen, die toleriert und gewünscht sind, sondern auch auf solche, die einen Teil der Bevölkerung angreifen oder schockieren können.

 Es gibt kein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der religiösen Gefühle, Kirchen und religiöse Gemeinschaften sollten Kritik akzeptieren wie jede andere gesellschaftliche Gruppe,

schreiben die Humanist European Federation und der Greek Helsinki Monitor in einem offenen Brief an den griechischen Justizminister, der folgenlos blieb.

Bereits 2008 hatte die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht, auch bekannt unter dem Namen Venedig-Kommission, die Abschaffung der Blasphemie-Gesetze in Europa gefordert. In Österreich, Italien, Dänemark und den Niederlanden werden die noch existierenden Blasphemie-Gesetze nicht mehr angewandt. Einzig in Griechenland, Irland und Polen droht weiterhin eine Anklage wegen Gotteslästerung.