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Durchbruch für die Bürgerrechte

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Donnerstag, 9. August 2012
Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe | © Tobias Helfrich

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) begrüßt und forderte ein einheitliches Sozialhilfegesetz. Die Karlsruher Richter hatten Mitte Juli die Sozialleistungen für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge in Deutschland in Höhe von 224 Euro im Monat für unzureichend erklärt (Az. 1 BvL 10/10 und 2/11). Der Betrag wurde 1993 im AsylbLG fixiert und seither nicht angepasst. Die zu geringen Leistungen und die nicht nachvollziehbare Berechnung verstoßen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, erklärten die Richter. Dieses orientiere sich an den Verhältnissen in Deutschland und nicht an denen der Herkunftsländer.

Aus bürgerrechtlicher Sicht sei dem Kernsatz der Karlsruher Entscheidung zum menschenwürdigen Existenzminimum voll zuzustimmen, erklärte HU-Vorstandsmitglied Jutta Roitsch-Wittkowsky, die bei der Organisation für die sozialen Grundrechte zuständig ist. Das Menschenrecht auf ein physisches und soziokulturelles Minimum stehe „deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu“.