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Humanismus und Rechtskultur

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Es gibt keinen Humanismus ohne Humanität, ohne Barmherzigkeit. Der Begriff „Menschenwürde“ wurde in der Antike entdeckt, in der Renaissance wieder angeeignet, Ende des 18. Jahrhunderts erstmals in individuelle „Menschenrechte“ gegossen. Hier setzte dann das Streben nach Humanisierung des Rechts ein. Eine Konferenz geht dem nach.
Mittwoch, 24. Oktober 2012
Humanismus und Rechtskultur

Goethe berichtet um 1820 in den Wanderjahren vom Streben nach „menschlicher Behandlung der Gefangenen", dem Streben, „gegen Schuldige gelind, gegen Verbrecher schonend, gegen Unmenschliche menschlich zu sein". Das klingt wie in aktuellen Debatten, was den Umgang mit Gefangenen überall auf der Welt und auch hierzulande betrifft, denken wir nur an das Thema „Sicherungsverwahrung".

Woran misst sich hier das Menschliche? Was sind die Kriterien? Welche Rechtsfelder wären zu bearbeiten, wenn es um humane Lösungen gesellschaftlicher Widersprüche geht – über das Problem des Umgangs mit Verurteilten hinaus? Wie steht es heute um die Menschenwürde in unserer Rechtskultur? Wie sind Grenzfälle zu bewerten im Streit der Ethiken? Ist das Ziel gar ein humanistisches Recht? Letzteres ist sicher strittig und dürfte nicht verwechselt werden mit „humanem" Recht.

Die Konferenz der Politischen Akademie der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) und der Humanistischen Akademie Deutschland (HAD) mit dem Titel Humanismus und Rechtskultur – Was sind menschenwürdige Gesetze? am 3. November 2012 in Berlin diskutiert die gestellten Fragen grundsätzlich. Sie fragt ausgewiesene Experten nach der „humanitas" (lat.) und was heute „Entrohung" und „Erziehung" meint, die der „Beförderung der Humanität" (Herder) durch entsprechende Gesetzlichkeiten dient.

  • Prof. em. Dr. Dr. hc. Hubert Cancik, Klassischer Philologe und Religionswissenschaftler, Berlin und Tübingen, wird zum Thema Humanismus historisch hinführen: „Die natürlichen Rechte des Menschen" – Das Problem der nicht-juristischen Begründung der Menschenrechte".
  • Prof. Dr. Christoph Möllers, LL.M., Rechtswissenschaftler in Berlin, spricht über „Humanisierungen des Rechts – Geschichte und Aktualität".
  • Prof. Dr. Eric Hilgendorf, Rechtswissenschaftler in Würzburg referiert über „Humanismus und Recht – Humanistisches Recht?"

Zwei Spezialisierungen der Thematik widmen sich schließlich die beiden Schlussreferenten.

  • Prof. Dr. Konstanze Plett, LL.M., Rechtswissenschaftlerin in Bremen wird Antworten auf die Frage geben, wie „Menschenrechte, Gleichheit vor dem Gesetz und Geschlecht" zusammenhängen.
  • Prof. Dr. Hartmut Kreß, Evangelischer Theologe und Ethiker in Bonn, spricht über den „Streit der Ethiken in unserer Rechtsordnung – am Beispiel der Sterbehilfe".

Warum ist dieses Thema „Humanismus und Rechtskultur" sowohl grundsätzlich als auch aktuell?

Das geht schon aus der Geschichte und der Frage hervor, ob es tatsächlich „Humanisierungen des Rechts" gibt, worin diese bestehen und wenn es sie gibt, wo, und wenn nein, wo nicht? So nachzudenken ist in Deutschland nicht selbstverständlich, schon weil viele – auch Juristen – meinen, unser heutiges Rechtssystem sein eine Folge der Säkularisierung christlicher Maßstäbe. Dem ist aber nicht so.

Die Begründung einer auf dem Humanismus fußenden Rechtstheorie, das moderne Recht überhaupt, geht zurück auf das römische. Gustav Radbruch(1878-1949), Sozialdemokrat seit 1918 und Reichsminister in der Weimarer Republik (1921-23), schrieb dazu: Mag auch die Rezeption dieses Rechts auf die Verehrung der Antike zurückzuführen sein, doch könne diese einerseits „nicht einfach als der auf das Recht übertragene Humanismus angesehen werden. … Aber Humanismus, Renaissance und Reformation bedeuten andrerseits auch die beginnende Befreiung des Individuums aus mittelalterlicher Gebundenheit, und dieser individualistischen Geistesbewegung gliedert sich nun … auch die Rezeption ein."

Einen direkten Bezug auf die Humanisierungen des modernen Rechts fand Radbruch 1938 bei Goethe, wie schon oben kurz angeführt. Dieser habe in Dichtung und Wahrheit von „großen Bewegungen in der Jurisprudenz" gesprochen, insbesondere von der „großen bevorstehenden Veränderung im Kriminalwesen". Beides habe Goethe mit dem Worte „Humanismus" bezeichnet. In seinen „Wanderjahren" habe er von dem „allgemein wohlwollenden Geist" jener Zeit berichtet, vom Streben nach „menschlicher Behandlung der Gefangenen", dem Streben „gegen Schuldige gelind, gegen Verbrecher schonend, gegen Unmenschliche menschlich zu sein"

Diese Gedanken griff Radbruch während des Weltkrieges und angesichts faschistischer Inhumanität auf, führte seinen Aufsatz dazu bezeichnenderweise zurück auf Mozart und die Freimaurer: „Das Strafrecht der Zauberflöte" (gedruckt 1946). Radbruch spricht davon, dass sich ab Mitte des 18. Jahrhunderts Reformen durchsetzten aus einer Mischung rationaler und irrationaler Elemente, die aber dann in „Ideen der Humanität und der Toleranz" fortlebten.

Gibt es hier Kontinuitäten und welche Gegenbewegungen – historisch wie aktuell. So deutet sich auf der Konferenz ein Bildungserlebnis an – ebenfalls in der Tradition des Wortes „humanitas". Der Eintritt ist übrigens frei.

Hier geht es zum Programm der Tagung und zur Anmeldung.