Bundesweiter Aktionstag gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz
Wenn Sie am Wochenende auf die Straße gehen, kann es gut sein, dass Ihnen einige engagierte Aktivisten begegnen, die in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen Aufklärung leisten. Sie werden Passanten darüber in Kenntnis setzen, dass bei Caritas und Diakonie die Beschäftigten kein Streikrecht haben, dafür aber ihr Privatleben nach den Vorstellungen der Kirche ausrichten müssen. Die Kirche beruft sich dabei auf besondere Privilegien im Arbeitsrecht, die aus rechtlicher Perspektive zumindest streitbar sind. diesseits hat dem Thema "Kirchliches Arbeitsrecht" seine aktuelle Ausgabe gewidmet.
Hintergrund des Aktionstages ist die vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) sowie der Giordano Bruno Stiftung (gbs) gestartete Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDia). Bundesweit werden am Samstag Aktionen stattfinden, deren Ziel es ist, deutlich zu machen, dass auch in kirchlichen Einrichtungen und Unternehmen die allgemeinen Antidiskriminierungsbestimmungen gelten müssen. Was zugleich nicht heißt, dass für bestimmte Positionen in kirchlichen Einrichtungen nicht auch der Tendenzschutz gilt. Michael Schmidt-Salomon bringt die Problematik im diesseits-Interview auf den Punkt:
Ein Tendenzinteresse im „engeren Verkündigungsbereich" ist absolut berechtigt. Ein Priester, der die zentralen Glaubensüberzeugungen seiner Kirche nicht weitergeben kann, ist für seinen Job ebenso ungeeignet wie ein Fußballspieler, der permanent über die eigenen Beine stolpert. Und es ist selbstverständlich kein Grundrechtsverstoß, nur die Leute einstellen zu wollen, die für den Job geeignet sind. Nun sagt die Religionszugehörigkeit aber rein gar nichts darüber aus, ob jemand ein guter Arzt oder eine gute Altenpflegerin ist. Wer Menschen, die auf solchen Gebieten tätig sind, benachteiligt, bloß weil sie die falsche Religion besitzen oder weil sie homosexuell sind, verstößt gegen das Grundgesetz - und das sollte konsequent unterbunden werden.
Diese Grundgesetzverstöße zu thematisieren und ins Bewusstsein der Menschen zu bringen, ist Ziel der Kampagne, die mit dem bundesweiten Aktionstag einen Höhepunkt feiert. In insgesamt 15 Städten (Berlin, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Freiburg, Hannover, Heidelberg, Kassel, Köln, Mainz, München, Osnabrück, Stuttgart und Trier) finden Aktionen statt, die von Regionalgruppen der gbs, IBKA, dem Bund für Geistesfreiheit (bfg) und dem Humanistischen Verband veranstaltet werden. In Köln wird auch Kampagnensprecherin Ingrid Matthäus-Maier, ehemalige Bundestagsabgeordnete der SPD und Mitglied der LaizistInnen in der SPD, auftreten und einen Vortrag unter dem Titel Katholisch operieren, evangelisch Fenster putzen halten (siehe Abbildung).









