Kriminalisierte Palliativmediziner und neues Suizidhilfe-Urteil
Der im Dezember 2015 in Kraft getretene § 217 StGB bestraft dabei sogar die Gewährung oder Verschaffung von Gelegenheiten zur Selbsttötung, auch wenn es zu einer solchen dann gar nicht kommt. Dagegen haben acht Palliativ- und Hausärzte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht. Die Schriftsätze wurden dem Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) aus Karlsruhe zugestellt, worauf dieser am 28. Februar 2017 seine Stellungnahme eingereicht hat. Wenige Tage später gab es überraschend eine neue Entwicklung. Im O-Ton berichtet das heute-journal des ZDF am 3. März 2017: „Schwerkranke haben in extremen Ausnahmefällen das Recht auf tödliche Medikamente. Dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gestern hat heftige Reaktionen ausgelöst. Während der Humanistische Verband das Urteil begrüßte, übte Bundesgesundheitsminister Gröhe Kritik.“

Gita Neumann, Leiterin des Bereichs Patientenverfügung beim Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg. Foto: © HVD BB / Die Hoffotografen
Kritiker des § 217 StGB, darunter das Bündnis für Selbstbestimmung bis zum Lebensende, hatten von Anfang an ausgeführt, dass die Strafnorm auch Palliativ- und Hausärzte treffen würde. Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten wollte nichts hören von solchen Mahnungen, die sich leider voll bestätigt haben. In vier Beschwerden haben mittlerweile insgesamt acht Ärzte und Ärztinnen Klage in Karlsruhe eingereicht. Sie sehen ihr Grundrecht auf Freiheit der Berufsausübung und des ärztlichen Gewissens verletzt. Sie argumentieren, durch die Neuregelung werde ihre Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden erheblich erschwert und sie müssten ihre Patienten in größter Not jetzt oft alleine lassen.

Weiterlesen? Holen Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe – entweder als klassisches Printmagazin, im Appstore (Apple, Google Play) oder als PDF ganz bequem auf Ihrem Bildschirm: diesseits bietet Ihnen eine humanistische Perspektive auf Persönlichkeiten, Ereignisse und aktuelle Debatten.
Hier können Sie Ihr Exemplar direkt herunterladen.
Oder bestellen Sie unser Magazin im Abonnement und verpassen Sie zukünftig keine Ausgabe mehr.