Keine Gefängnisstrafe für Suizidhelfer!
Inzwischen liegen mehrere Beschwerden gegen den neuen Paragraph 217 StGB beim Bundesverfassungsfassungsgericht (BVerfG) vor. Das oberste deutsche Gericht ersuchte den Humanistischen Verband Deutschlands, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Es soll also auch eine weltlich-humanistische Perspektive berücksichtigt werden – ein kleines Hoffnungszeichen.

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